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Bergrettungsmann
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Voraussetzungen für die Aufnahme eines Bewerbers sind:
* Bedarf der zuständigen Ortsstelle
* ein Mindestalter von 17 Jahren
* freiwillige und ehrenamtliche Mitarbeit
* geistige und körperliche Eignung
* du hast klettertechnische Kenntnisse
* du kannst Schifahren und Bergsteigen
* die Berge sind dein Hobby
* unter 18 Jahren das schriftliche Einverständnis des Erziehungsberechtigten
Grundausbildung in der Ortsstelle
* Der Ausbildungsleiter erstellt ein Programm für Schulungsabende,
Ausbildungsveranstaltungen und Übungen
* Erste-Hilfe-Ausbildung werden von Ortsstellenärzte und Sanitätswarte
geleitet
* Die Ausbildungsziele sind in den Richtlinien der Landesleitung
enthalten
* Vorbereitung für den Besuch der Landeskurse, (Grundkenntnisse der
Knoten und Rettungstechniken erforderlich)
Grundausbildungskurse der Landesleitung
Jedes Mitglied muss die Grundausbildung binnen 3 Jahren nach der Aufnahme
positiv
abschließen. Die Grundausbildung besteht aus einer Ortsstellenausbildung,
einem
Winter- und Felskurs auf Gebietsstellenebene und aus einem Eiskurs und
einem
SAN-Kurs auf Landesleitungsebene.
Folgende Voraussetzungen sind vor der Teilnahme nachzuweisen:
* Es ist die technische Ortsstellenausbildung lt. Ausbildungübersicht
positiv abzuschließen.
* Eintragung ins Stammdatenblatt
* Erfahrung im Umgang mit den Gefahren im winterlichen Gebirge
(Tourenerfahrung, skifahrerisches Können)
* Führen von Klettertouren im III. Schwierigkeitsgrad im alpinen
Bereich
* Vor dem Besuch des Eiskurses muss der Fels- u. der Winterkurs auf
Gebietsstellenebene positiv abgeschlossen werden!
Fortbildung
Die Aufgaben, Einsatz- und Bergrettungstechniken, sowie die
organisatorischen
Angelegenheiten sind im Bergrettungsdienst ständigen Änderungen
unterworfen,
daher ist eine permanente Fortbildung der Bergrettungsmitglieder unbedingt
notwendig.
Sie erfolgt auf Ortsstellen- und Landesebene.
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