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Bergrettungsmann
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      Voraussetzungen für die Aufnahme eines Bewerbers sind:

      *    Bedarf der zuständigen Ortsstelle

      *    ein Mindestalter von 17 Jahren

      *    freiwillige und ehrenamtliche Mitarbeit

      *    geistige und körperliche Eignung

      *    du hast klettertechnische Kenntnisse

      *    du kannst Schifahren und Bergsteigen

      *    die Berge sind dein Hobby

      *    unter 18 Jahren das schriftliche Einverständnis des Erziehungsberechtigten

      Grundausbildung in der Ortsstelle

      *    Der Ausbildungsleiter erstellt ein Programm für Schulungsabende,
      Ausbildungsveranstaltungen und Übungen

      *    Erste-Hilfe-Ausbildung werden von Ortsstellenärzte und Sanitätswarte geleitet

      *    Die Ausbildungsziele sind in den Richtlinien der Landesleitung enthalten

      *    Vorbereitung für den Besuch der Landeskurse, (Grundkenntnisse der Knoten und Rettungstechniken erforderlich)

      Grundausbildungskurse der Landesleitung

      Jedes Mitglied muss die Grundausbildung binnen 3 Jahren nach der Aufnahme positiv abschließen. Die Grundausbildung besteht aus einer Ortsstellenausbildung, einem Winter- und Felskurs auf Gebietsstellenebene und aus einem Eiskurs und
      einem SAN-Kurs auf Landesleitungsebene.

      Folgende Voraussetzungen sind vor der Teilnahme nachzuweisen:


      *    Es ist die technische Ortsstellenausbildung lt. Ausbildungübersicht positiv abzuschließen.

      *    Eintragung ins Stammdatenblatt

      *    Erfahrung im Umgang mit den Gefahren im winterlichen Gebirge (Tourenerfahrung, skifahrerisches Können)

      *    Führen von Klettertouren im III. Schwierigkeitsgrad im alpinen Bereich

      *    Vor dem Besuch des Eiskurses muss der Fels- u. der Winterkurs auf Gebietsstellenebene positiv abgeschlossen werden!

      Fortbildung

      Die Aufgaben, Einsatz- und Bergrettungstechniken, sowie die organisatorischen Angelegenheiten sind im Bergrettungsdienst ständigen Änderungen unterworfen, daher ist eine permanente Fortbildung der Bergrettungsmitglieder unbedingt notwendig.
      Sie erfolgt auf Ortsstellen- und Landesebene.

 

 
 
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stand: 18.11.2008